PRESSEMITTEILUNG der Offene Grünen Liste Edingen-Neckarhausen

zur Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 16.09.2015

Neckarbrücke L 597 – nicht aufgeben, weitermachen!

Auf der Tagesordnung des Gemeinderates für Mittwoch, den 16.09.2015, steht die  Entscheidung über die Fortsetzung der Klage gegen die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses zum Neubau der L 597 einschließlich der Neckarbrücke von  Neckarhausen nach Ladenburg. Die Offene Grünen Liste Edingen-Neckarhausen (OGL) ist der klaren Auffassung, dass das Gerichtsverfahren trotz aller Bedenken fortgesetzt werden muss. „Es wäre ein Fehler, den Vorteil einer rechtzeitig erhobenen Klage ohne Not aus der Hand zu geben“, meint Uli Wetz, der Fraktionsvorsitzende der OGL im Gemeinderat von Edingen-Neckarhausen. Die Erfolgsaus-sichten der Klage könnten zwar als kritisch beurteilt werden. So sei es gut möglich, dass die Klage der Gemeinde schon aus formalen Gründen abgewiesen und der Planfeststellungs-beschluss vom Gericht auf seine Fehler gar nicht erst überprüft werde. Bei einem derartig auch juristisch hochkomplexen Verfahren sei dessen Ende aber schwer vorherzusagen. Alles sei möglich. „Die vom Lärm und den Abgasen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner von Neckarhausen sind es uns wert, dass wir jede Chance für sie nutzen, auch wenn sie scheinbar noch so klein ist“, meint der Fraktionsvorsitzende. Zudem sei das Kostenrisiko überschaubar. Gemessen an der Zahl der betroffenen Menschen sei das Risiko einer verlorenen Klage auf jeden Fall verhältnismäßig. Die hier beachtliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-hofes biete immer wieder Überraschungen und könne deswegen ausschlaggebend für eine  

erfolgreiche Klage sein. Mit der Klage habe man außerdem ein Pfand in der Hand, um in Verhandlungen mit dem Land und den „Nutznießergemeinden“ Ilvesheim und Mannheim-Seckenheim akzeptable Kompromisse zu erreichen. Bisher sind zum Beispiel noch nicht alle Möglichkeiten des Lärmschutzes nach dem Stand der Technik ausgereizt. So könnte gegenüber der Planung des Landes bei Verwendung von entsprechenden Asphaltmischungen eine erhebliche Verbesserung mit der Einhaltung der schonenderen Orientierungswerte für reine Wohngebiete nach der „DIN 18005 Schallschutz im Städtebau“ erreicht werden. „Damit sind zwar Mehrkosten verbunden. Im Interesse der gesamten Region müssen wir aber eine Lösung finden, die nachhaltig ist und auf Dauer befriedet“, ist Wetz überzeugt.

Fragwürdige Planunterlagen bei L 597-Neubau mit Neckarbrücke

Mehr Fragen als Antworten geben die Planunterlagen zur Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses zur L 597, mit dem der Bau der Neckarbrücke zugelassen wurde.

Die Unterlagen enthalten zwar eine Fortschreibung der alten Verkehrs-prognose von 2004. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die damaligen Annahmen auch für ein Prognosejahr 2025 zutreffen. Die Begründung ist aber schwer nachvollziehbar: So wurden aktuell nur an einem Tag und nur an fünf Knotenpunkten Strombelastungszählungen vorgenommen. Diese sollen u.a. die Richtigkeit der alten Prognosen bestätigen. Aber der Gutachter schreibt selbst, dass der werktägliche Verkehr stark schwankt (Bandbreite 15%!). Die Zählungen sind also kaum verwertbar.
Die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen. Nebenbei: auf der L 637 in Seckenheim geht der Verkehr nach den Prognosen zwar um 20% zurück. Dieser Unterschied ist aber nicht hörbar. D.h., die Seckenheimer hätten bzgl. Lärmbelastung gar keine spürbare Entlastung durch den Bau der Neckar-brücke.

Beim Thema Umwelt und Naturschutz wird es ganz düster: das Gutachten entblößt sich selbst, indem darin angeben ist, dass wegen des knappen Zeitraumes zwischen Beauftragung und Abgabe der Stellungnahme keine Nacherhebungen möglich waren, die den aktuellen Standards entsprechen. Wegen der unklaren Datenlage wird deshalb empfohlen, vor Baubeginn mindestens für eine volle Vegetationsperiode und zusätzlich für ein Winterhalbjahr eine Überprüfung auf geschützte Fauna und Flora vorzunehmen.

Bei derartigen Defiziten in den Planunterlagen ist zweifelhaft, ob eine sachgerechte Abwägung in der Entscheidung über die Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen kann. Die jetzt vorgenommen Nachuntersuchungen ergaben zudem den Nachweis von sechs (!) Fledermausarten. Deshalb sind Schutzvorkehrungen an der Trasse und an der Brücke nötig. Im Planfeststellungsbeschluss findet sich dazu kein Wort. Auch hier wäre noch Vieles anzumerken.

Fazit: Es verbleibt der Eindruck, dass die ergänzenden Planunterlagen mit heißer Nadel gestrickt wurden, um schnell in das Verlängerungsverfahren zu kommen, bevor der Beschluss verfällt. Die Gemeindeverwaltung muss dies aufgreifen.
Und es wäre gut, wenn der BUND, der als eine Vereinigung Klagerecht hat, diese Einwendungen rechtzeitig während der Offenlage vorbringen würde.
(WH)

 

Neckarbrücke nach Ilvesheim: Keine Verlängerung des Planfeststellungsbeschlusses zur L697!

Es geht um die Neckarbrücke, die aus vielen Gründen von der Bevölkerung in Edingen-Neckarhausen abgelehnt wird. Bisher sah es so aus, dass der Kampf der Bürgerinitiative und unserer Gemeinde gegen das Projekt zwar juristisch gescheitert war, die Verwirklichung wegen anderer teurer Projekte im Land aus finanziellen Gründen zunächst nicht in Frage kam. Besonders der Bau des Branichtunnels in Schriesheim wird so kostspielig, dass für ein weiteres großes Bauprojekt in der Region wohl kurz und mittelfristig kein Spielraum mehr besteht. Der Planfeststellungsbeschluss vom 10.10.2005 läuft demnächst aus und müsste verlängert werden um weiter Bestand zu haben. Die Befürworter des Brückenbaus, wie z.B. die Gemeinden Ilvesheim und Seckenheim, die sich davon eine verkehrliche Entlastung versprechen, wollen natürlich, dass der Beschluss Bestand hat und die Brücke vielleicht später noch gebaut werden kann.