Anfrage zur Barrierefreiheit in Edingen-Neckarhausen

 

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie ist der Stand der Barrierefreiheit in Edingen-Neckarhausen? (Bitte nach öffentlichen Räumen – Veranstaltungsorten, Straßen, Gehwegen, Parks usw. aufgliedern)

 

2. Wird bei Aufnahme von Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Gemeinde abgefragt und gekennzeichnet, ob der Veranstaltungsraum für Mobilitätseingeschränkte zugänglich ist, ob ein Behinderten-WC vorhanden ist und ob eine Unterstützung für Hörbehinderte (Induktionshöranlage, Untertitel, Gebärdensprachdolmetschen) angeboten?

 

3. Führt die Gemeindeverwaltung mit ihren Mitarbeitenden eine interne Fortbildung (3 bis 5 h) zur Thematik mit Fortbildung und Sensibilisierungsaktion (Rollstuhl-Parcours, Sehbehinderungssimulationsbrillen) durch?

 

4. Aus welchen Gründen sind nicht alle öffentlichen Bereiche für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar?

 

5. Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, um eine weitgehende Barrierefreiheit in Edingen-Neckarhausen herzustellen?

 

6. Werden die Gewerbetreibenden in die Umsetzung einbezogen und unterstützt?

 

7. Bis zu welchem Stichtag sind welche Massnahmen geplant?

 

8. Mit welcher Summe wird dies in den Haushalt eingespeist?

 

Begründung

 

Deutschland bekennt sich zu der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und hat sich verpflichtet, diese umzusetzen.

 

Sie sieht eine weitgehende Barrierefreiheit vor, um einer inklusiven Gesellschaft Vorschub zu leisten: Chancengleichheit und die gleichberechtige Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben, ist ein Menschenrecht. Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich zur Wahrung seiner Rechte anpassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderung) ermöglicht werden.

 

Wie alle Städte und Kommunen im Land muss auch Edingen-Neckarhausen dieser Pflicht nachkommen und dieses Ziel verfolgen. Doch die meisten Infrastruktureinrichtungen sind, wenn überhaupt, nur eingeschränkt von Menschen mit Behinderungen nutzbar. Von einer vollständigen Barrierefreiheit ist Edingen-Neckarhausen noch weit entfernt. Ziel ist, zu prüfen, welche Massnahmen der UN-BRK vor Ort bereits umgesetzt sind und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

 

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen wurde in nationales, einklagbares Recht umgesetzt, siehe Landesbehindertengleichstellungsgesetz BW § 8 und 9.

 

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen definiert folgendermassen:

 

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ (Behindertengleichstellungsgesetz § 4).

 

Schon kleine und wenig aufwendige Massnahmen können vielen helfen. Beispiele hierfür sind das Entfernen von Schwellen und Hindernissen an Bürgersteigen, die Unterstützung des Handels bei der Anschaffung von mobilen Rampen und fest montierten Handgriffen, die Schaffung, Beschilderung und Ausweisung von öffentlich zugänglichen Behinderten-Toiletten in allen Ortsteilen.

 

Sofort könnten einfachste und fast kostenfreie Massnahmen ausgeführt werden, wie die Montage eines Hinweis-Schildes für den Fahrstuhl im Schloss, der Zugang zu den Behinderten-Toiletten im Hochparterre sichert. Der Zugang zu dem vorhandenen Behinderten-WC in der Alten Schule von Edingen könnte Tag und Nacht mittels Euro-Schlüssel sicher gestellt werden. Barrierefreie Zugänge im Veranstaltungskalender ausweisen.