Stand der Umsetzung:

Ein Beschluss allein ändert noch nicht viel.

Bisher wurden auf dem Dach des neuen Tennisgebäudes am Sport- und Freizeitzentrum und auf dem Katholischen Kindergarten in Edingen mit Hilfe der Edingen-Neckarhäuser Ökostromer und der Klimaschutz+ Stiftung umgesetzt.

2021 wurde ein Bauantrag für einen Solarpark auf einem Acker vom Gemeinderat abgelehnt, da der Boden als zu wertvoll eingeschätzt wurde.

Für 2022 wurde eine Summe in den Haushalt eingestellt, die dazu dienen soll, geeignete Flächen zu finden und Freiflächen-Solaranlagen in der Gemeinde zu planen.

02 Juli 2021

Unser Antrag vom 23. September 2019

Ausbau von PV-Anlagen und thermischen Solaranlagen in der Gemeinde (23.08.2019)

 

Der Gemeinderat möge folgendes beschließen:

 

Der Ausbau von PV-Anlagen und thermischen Solaranlagen in der Gemeinde wird intensiviert. Die Ziele der Landesregierung sollen auch für unsere Gemeinde gelten.

 

Begründung des Antrages.

 

Ziel der Landesregierung ist es, bis 2050 mindestens 30% des Stromes mit heimischer Solarenergie zu erzeugen. Dazu will auch unsere Gemeinde ihren Beitrag leisten, und auch eine Vorreiterrolle für private und gewerbliche Investoren wahrnehmen. In der Gemeinde ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, insbesondere der Ausbau von Solaranlagen, (PV-Anlagen, aber auch von solarthermischen Anlagen auf Bestandsgebäuden). In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Klimaschutzkonzept der Gemeinde, insbesondere auf das Kapitel 11.4.6 „Energieversorgung“.

 

Wie können wir den oben beantragten Beschluss umsetzen, falls der Gemeinderat dem obigen Antrag mehrheitlich zustimmt?

 

Zum Erreichen der oben genannten Ziele glauben wir, dass die Maßnahmen, die in den unten aufgeführten Punkten beschrieben sind, geeignet wären. Wir möchten unsere Vorschläge jedoch als Angebot an die Verwaltung und alle Fraktionen verstanden wissen, ihre eigenen Ideen einzubringen, um bei diesem Thema gemeinsam einen deutlichen Schritt nach vorne zu machen. Deshalb bitten wir die Verwaltung und die Fraktionen um eine Stellungnahme, mit dem Ziel, ein gemeinsames Paket zu schnüren. Eine erste Beratung über das weitere Vorgehen könnten wir uns vor Mitte Oktober vorstellen.

 

Unsere Vorschläge:

 

1. Homepage der Gemeinde „Erneuerbare Energien“:

Die Website enthält einige Ungereimtheiten und nicht mehr funktionierende bzw. existierende Links (siehe Anlage Nr.1). Sie sollte auf den neuesten Stand gebracht werden, damit sie als verlässliche Informationsquelle für die Bürgerinnen und Bürger auch ihren Zweck erfüllen kann.

 

2. Bestandsdatenbank aktualisieren:

Die gemeindeeigene Bestandsdatenbank sollte aktualisiert und dann auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Hinweis: Die Informationen, wie man an die aktuellen Daten kommt, sind auf der Solarbundesliga-Website ausführlich beschrieben unter:

 

> „Regeln im Detail“ und

 

> „Material zur Solarbundesliga“

 

Allerdings werden die Daten der „Solarbundesliga“ momentan nicht erneuert – die Liga ist momentan in einer Warteschleife – und ist derzeit dabei zu überlegen, wie man die Liga neu aufstellen kann. Die „Liga“ meldet sich, sobald sie wieder startklar ist (siehe Anlage Nr. 2 – „Kontaktdaten und Mail der Solarbundesliga zum Stand“).

 

Der Platz in der Solarbundesliga wäre dann, sobald sie wieder aktiviert ist, ein guter Gradmesser für den Erfolg der Gemeinde auf dem Gebiet der Strom- und Wärmeerzeugung durch Solaranlagen. Diese Daten zusätzlich in die Datenbank „Solarbundesliga“ einzupflegen und in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen wäre wahrscheinlich ein relativ geringer Aufwand.

 

Auch im Energieatlas des LUA gibt es eine Information über den Stand aus dem Jahr 2013 (siehe Anlage Nr. 2)

 

3. Potenzial ermitteln:

Das Potenzial für Solaranlagen auf allen Dächern unserer Gemeinde wurde ebenfalls ermittelt (zum letzten Mal 2001/2002?), siehe „Energieatlas LUABW“. Unter den folgenden Links sind die Daten in Tabellenform und als Karte zu finden (siehe auch Kartenausschnitt im Anlage Nr. 3 als Beispiel)

 

https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/potenzial-dachflachenanlagen

 

https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/projekte/pages/map/default/index.xhtml

In dieser Karte ist für jedes Gebäude zu sehen, in wie weit das Dach für eine Solaranlage geeignet ist.

 

4. Einzuleitende Aktivitäten nachdem das Potenzial bekannt ist:

Anhand der Datenbank im Energieatlas B-W kann sehr leicht überprüft werden, welche Gebäude, die mit „sehr gut geeignet“ und „gut geeignet“ beurteilt wurden, noch nicht mit einer Solaranlage ausgestattet sind.

 

Gemeindeeigene Dächer:

Die Gemeindeverwaltung möge diese Information für die Gebäude in ihrem Besitz direkt nutzen. D. h. sie möge prüfen, welche Dächer gut geeignet sind, bei welchem Dach sie selbst investieren möchte und welches Dach sie Dritten zur Verfügung stellen will bzw. kann.

 

Dächer in Privatbesitz:

Die Gemeinde informiert jeden Hausbesitzer, wenn das Dach seines Gebäudes mit „sehr gut geeignet“ und „gut geeignet“ beurteilt wurde und bittet ihn zu prüfen, ob er eine Solaranlage verwirklichen will. Dies scheint aus unserer Sicht nicht gegen eine Datenschutzverordnung zu verstoßen, da die Datenbank öffentlich einsehbar ist. Dies ist jedoch abschließend zu prüfen.

 

Natürlich sollte vor jeder Entscheidung für eine Solaranlage Experten zu Rate gezogen und Angebote eingeholt werden.

 

Zusätzlich sollte der Hinweis auf diese Datenbank in regelmäßigen Abständen im AMB erfolgen.

 

Eine, oder nach Bedarf auch mehrerer Infoveranstaltung, unter der Schirmherrschaft der Verwaltung zu diesem Thema wäre sehr begrüßenswert. Dazu sollen Experten (z. B. KliBA) eingeladen werden. Wir bieten dazu jegliche Unterstützung an und hoffen auf Vorschläge der anderen Fraktionen.

 

 

5. Neu zu errichtende Gebäude auf Gemeindegrundstücken.

Alle neu zu errichtenden Gebäude, bei denen die Gemeinde der Bauherr ist, sollten mit einer PV-Anlage ausgerüstet werden, wenn dies technisch Sinn macht (Dachausrichtung / Verschattung). Die Gemeinde kann selbst investieren oder das Dach Dritten zur Verfügung stellen.

 

6. Grundstücke, die an einen Investor (Bauträger) vergeben werden:

Alle Grundstücke, die die Gemeinde zur Errichtung eines Gebäudes an einen Bauträger vergibt, sollten mit der Auflage verbunden sein, auf diesem Gebäude eine PV-Anlage zu errichten, oder Dritten das Dach zur Verfügung zu stellen, wenn dies technisch Sinn macht (Dachausrichtung/Verschattung).

 

7. Umfrage „Wer ist interessiert in eine Bürger-Energie-Anlage zu investieren?“:

Die Verwaltung initiiert, wann immer eine größerer Dachfläche zur Verfügung steht, eine Umfrage in der Bevölkerung mit der Fragestellung:

a) „Wer hat Interesse in eine Bürgeranlage zu investieren?“ und

b) „Wer hat Interesse bei einer Bürger-Energie-Genossenschaft mitzumachen?“

Je nach Ergebnis der Umfrage werden Veranstaltungen durchgeführt, in der nicht nur Technikexperten, sondern auch Experten aus dem Finanz- und Steuerbereich informieren.

 

 

Ergänzende Informationen:

 

Aufgrund weiter sinkender Einspeisevergütung nach EEG und sinkender Anlagenkosten werden PV-Anlagen auf jeden Fall kein Minusgeschäft. Nach wie vor gibt es für den Bau und den Betrieb Zuschüsse, für Privatleute etwa durch die Förderkredite der KfW-Bank oder das Sonnencent-Förderprogramm der Elektrizitätswerke Schönau (EWS). Auch für Bürger, die keine geeigneten Dachflächen besitzen, besteht z. B. auf Dachflächen, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, die Möglichkeit, in eine gemeinsame Bürgeranlage zu investieren (ähnlich Edinger Hof) oder bei einer zu gründenden Bürger-Energie-Gesellschaft mitzumachen. Auch für Unternehmer u. öffentliche Einrichtungen gibt es weiterhin Förderprogramme.

 

EU-Energie-Richtlinie:

 

Das unten näher erläuterte EU-Gesetz wird, nach Umsetzung in nationales Recht, die Situation grundlegend ändern.

 

In den untenstehenden Links die wichtigsten Informationen dazu:

 

https://www.dgs.de/news/en-detail/210619-sommer-fuers-winterpaket/

(siehe Anlage Nr. 4)

 

RICHTLINIE 2018/2001 … zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

 

Kurzzusammenfassung:

 

  • Im Dezember 2018 hat das EU-Parlament die neuen Richtlinien (auch „Winterpaket“ genannt) für den Übergang auf die Erneuerbaren Energien und zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens verabschiedet. Von besonderem Interesse ist darin der Rechtsrahmen für Eigenverbrauch („Prosumer“), sowie zur Förderung dezentraler „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“.
  • Dieses Gesetz muss von den EU-Staaten bis spätestens 1. Januar 2021 in nationales Recht umgesetzt sein.
  • Dieses Gesetz ist nicht nur für die Investoren attraktiver, sondern auch für die Abnehmer:
  • Um ein Aspekt darzustellen: Die Solaranlagenbesitzer von PV- Anlagen bekommen von Privatkunden in der Gemeinde mehr Geld als vom Energieversorger/Netzbetreiber. Der Abnehmer muss weniger für seinen Strom bezahlen als beim Netzbetreiber. Dies ist abgesehen vom finanziellen Aspekt auch ein wichtiger sozialer Aspekt, wobei wir auf die Verpflichtung der Gemeinden im sozialen Wohnungsbau hinweisen.

 

Kampagne des Landes Baden-Württemberg und des Rhein-Neckar-Kreises:

 

Abschließend verweisen wir auf die Kampagne des Landes und des Rhein-Neckarkreises, die den Ausbau der Photovoltaik im Land unterstützt, siehe www.photovoltaik-bw.de/rhein-neckar.

Diese Kampagne hat das übergeordnete Ziel, die vorhandenen PV-Potentiale verschiedener Zielgruppen unter Einbeziehung lokaler Akteure schrittweise zu erschließen.

 

Hier das Zitat von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises auf der obigen Website:

„Für den Rhein-Neckar-Kreis spielt der Klimaschutz eine wichtige Rolle. Besonders der Einsatz erneuerbarer Energien liegt mir am Herzen. Photovoltaik ermöglicht heute allen Beteiligten die Verbindung der kostengünstigen Eigenversorgung mit persönlichem Beitrag zum Generationenprojekt Energiewende und Klimaschutz. Machen Sie mit!“

 

Anlagen:

 

Anlage Nr. 1: Gemeinde-Website „Erneuerbare Energien“ mit Kommentaren

Anlage 1-2019.07.13 Erneuerbare Energien
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Anlage Nr. 2: Tabellenstand in der „Solarbundesliga“ und die installierte Leistung aus dem Energieatlas

EnergieatlasSolarbundesliga.pdf
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Anlage 3-2019.07.13 Stand Energieatlas u
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Anlage Nr. 3: Kartenausschnitt der Gemeinde Edingen aus dem „Energieatlas“

Anlage 4-2019.07.13 Kartenansicht aus En
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Anlage Nr. 4: Amtsblatt der EU – L328 „Richtlinie 2018/2001 …. zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“

Anlage 5-2019.07.13 EU-Richtlinie Deutsc
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