Antrag auf Neuregelung der Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Edingen-Neckarhausen

 24.06.2020

 

 

Lieber Herr Michler, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,

 

 

 

wir befinden uns in einer Zeit des globalen Klimawandels und des unwiederbringlichen Verlustes vieler Arten. Nicht nur der Bund und das Land, sondern auch alle Kommunen wie auch jeder einzelne Bürger sind gefordert, aktiv diesem Geschehen etwas entgegenzusetzen, anstelle lediglich mit diversen Maßnahmen auf den Klimawandel zu reagieren.

 

Landwirtschaftliche Flächen sind Kulturlandschaft und müssen als solche der Bevölkerung dienen.

 

 

 

Unser aller Ansinnen sollte es sein, diese nachhaltig und enkeltauglich zu gestalten.

 

Hierzu benötigen wir dringend und schnell Ansätze zur Ernährungssouveränität (lokale Kleinökonomien und dezentrale Ressourcenkreisläufe) und zu der Resilienz ökologischer, sozialer und ökonomischer Systeme gegenüber Krisen. Wir müssen unseren Klimabeitrag zur CO2-Sequestierung, schaffen. Wir sind gefordert, eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten.

 

 

 

Wir beantragen:

 

 

 

Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:

 

 

 

1. Die Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen bleibt nicht länger ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 44 GemO). Die Verpachtung dieser Flächen ist von so hoher kommunalpolitischer Bedeutung, dass die maßgeblichen Entscheidungen dem Gemeinderat vorbehalten sein müssen (vgl. z.B. Pautsch, Kommentar zur Gemeindeordnung, § 44, Anm. 4ff; Engels, Anm. 14ff).

 

Der Gemeinderat muss sich wegen der ökonomischen und ökologischen Bedeutung mit der Vergabe von Grundstücken in öffentlicher Hand befassen. Die derzeitige Praxis mag zwar in sich schlüssig sein, sie ist aber intransparent und legt zu wenig Gewicht auf die Bewirtschaftungsweise und ihre Umweltfolgen.

 

 

 

2. Es werden Entscheidungskriterien geschaffen, die nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten festlegen, wie und an wen gemeindeeigenen Flächen verpachtet werden. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe.

 

 

 

Die Kriterien werden von einer Arbeitsgruppe des Gemeinderates unter Beteiligung der maßgeblichen Interessenvertretungen zeitnah erarbeitet. Ein Werkstattpapier hierzu ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

 

 

Begründung:

 

 

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert, den ökologischen Anbau deutlich auszubauen.

 

 

 

Siehe dazu auch die Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

(Startseite>Themen>-Landwirtschaft> Ökologischer Landbau stärken: Zukunftsstrategie ökologischer Landbau)

 

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/zukunftsstrategie-oekologischer-landbau.html

 

(Zitat):

 

Ökolandbau stärken: Zukunftsstrategie ökologischer Landbau

 

"20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030" – das ist das Ziel der Bundesregierung entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie. Denn: Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende, umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsform“. (Zitatende)

 

 

 

Unter der Überschrift „Anbau und Herstellung von Bio“ ist auf der gleichen Website der derzeitige Stand und die Zielsetzung beschrieben (Zitat):

 

30.000 - 40.000 Landwirte müssten bei gleichbleibender Betriebsstruktur zusätzlich auf ökologische Bewirtschaftung umstellen, um das 20 %- Ökoflächen-Ziel zu erreichen. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche müsste sich mehr als verdoppeln.“ (Zitatende)

 

 

 

§17 a des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes im Entwurf des Biodiversitätsstärkungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg geht sogar noch weiter (Zitat):

 

Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Naturschutzgesetzes verfolgt das Land das Ziel, dass bis zum Jahr 2030 30 bis 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus ……….. bewirtschaftet werden“ (Zitatende).

 

 

 

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen das Land und die Kommunen, als die großen Landbesitzer, ihren Beitrag leisten. Unsere Gemeinde ist diesbezüglich genau wie alle anderen Kommunen im Land gefordert.

 

 

 

Weitere Quellen zu den Themen „Landwirtschaft, Klimaschutz, Ökologischer Wandel, “ siehe Anlage 3

 

 

 

 

 

Entscheidungskriterien für die Verpachtung von Ackerflächen im Besitz der Gemeinde:

 

 

 

Die zukünftigen Pächter kommunaler landwirtschaftlicher Nutzflächen (LN) werden auf Grundlage eines Auswahlverfahrens ermittelt. Das Ziel des Verfahrens ist es, Transparenz in der Vergabepraxis zu schaffen, ökonomische Belange zu berücksichtigen, agrarstrukturelle Verbesserungen zu erwirken sowie den gesellschaftlichen und ökologischen Erfordernissen an die gemeindeeigenen Flächen zu entsprechen.

 

 

 

Das Auswahlverfahren ist dem Antrag als Anhang beigefügt (Anlage 1 – Auswahlkriterien). In einem Musterpachtvertrag (Anlage 2) sind die grundsätzlichen Vertragsbedingungen geregelt.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

 

 

 

Thomas Hoffmann