Antrag auf gutachterliche Prüfung der Kosten einer umfassenden Bodensanierung bei der KiTa am Friedhof vom 28.01.2019
Antrag für die Gemeinderatssitzung am 20.02.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
bekanntlich ist es uns sehr wichtig, dass ein gutes Angebot für die Kinderbetreuung in unserer Gemeinde geschaffen wird. Wenn wir uns für den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen, geschieht dies auch im Interesse der jungen Generationen, denen wir eine lebenswerte Welt erhalten müssen. Dazu gehört selbstverständlich auch eine gute Kinderbetreuung.
Dennoch: die o.g. Kindertagesstätte soll auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet werden. Das geotechnische Gutachten führt dazu aus, dass in der Bodenluft aromatische Kohlenwasserstoffe wie Toluol, Benzol oder Styrol nachgewiesen wurden. Auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe wie Dichlorhethen oder Tetrachlorethen wurden gemessen. Weiterhin ist bekannt geworden, dass der Oberboden mit Arsen durchsetzt ist, so dass er bis zu einer Tiefe von 60 cm abgetragen und entsorgt werden muss.
Zu den statischen Verhältnisse führt der Gutachter aus: es „ist mit einer Plastifizierung der Böden mit der Folge nicht näher quantifizierbarer Setzungen bzw. Sackungen zu rechnen“. Er empfiehlt deshalb den Einsatz von Pfählen zur Ableitung der Lasten oder die Verwendung von Rüttelstopfsäulen bei der Bauausführung.
Dies alles belegt unsere Auffassung, wonach der Standort ungeeignet ist und mit der Errichtung einer Kindertagesstätte dort auch für die nachfolgenden Generationen eine unakzeptable Belastung geschaffen würde.
Die mit den beschriebenen unzuträglichen Verhältnissen verbundenen Gefährdungen könnten nur vermieden werden, wenn die Deponie saniert wird.
Wir beantragen daher gutachterlich prüfen zu lassen, mit welchen Kosten eine Sanierung des Geländes verbunden wäre, um die notwendigen sicheren Verhältnisse herstellen zu können und eine dauerhafte, vertretbare Lösung zu erreichen. Mittel hierfür sind ja im Einzelplan 06 unter 655000 in mehr als ausreichendem Umfang veranschlagt. Ohne diese Prüfung würde aus den dargelegten Gründen auch gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hoffmann