Brief an den Bürgermeister vom 15.06.2018
Der untenstehende Text wurde zunächst als Stellungnahme verfasst, dann aber für die Gemeinderatssitzung vom 20.06.2018 in einen Antrag umgewandelt.
Dieser Antrag war der am weitestgehende in Bezug auf Begrenzung der Baugebiete und wurde deshalb als erstes abgestimmt. Dafür stimmte nur unsere Fraktion: Gerd Brecht, Thomas Hoffmann und Angela Stelling.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes; Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Michler
sehr geehrte Damen und Herren,
zur geplanten Fortschreibung geben wir die nachfolgende Stellungnahme ab. Diese steht unter dem Vorbehalt der Gesprächsergebnisse, die wir in den nächsten Tagen vor der Gemeinderatssitzung am 20. Juni erarbeiten werden. Möglicherweise wird deshalb auch ein eigenständiger Antrag zur Sitzung erforderlich werden. Dies wird bereits jetzt vorsorglich angekündigt.
1. Generelles
Die allgemeine bauplanerische Situation unserer Gemeinde wurde nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid zum Mittelgewann bereits intensiv diskutiert. Auch unsere Haltung in dieser Thematik ist bekannt. In aller Kürze sei deshalb nur auf Folgendes hingewiesen:
Es war richtig, in den letzten Jahren die bauplanerische Strategie „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ recht konsequent zu verfolgen. Es ist auch richtig, bei dieser Strategie zu bleiben und sie nicht zu verlassen.
Der Bedarf an Wohnraum, der unzweifelhaft in unserer Region besteht und auch für unsere Gemeinde anzunehmen ist, wird selbst dann nicht gestillt werden können, wenn wir in der Fortschreibung einen Flächenzuwachs von 50 ha oder mehr vorsehen. Auch dann wird sich dieser generelle Bedarf nicht erfüllen lassen. Die Bedarfsfrage werden wir daher auch mit einer umfangreichen Beanspruchung von neuen Flächen bei uns nie wirklich wirksam lösen können. Zudem fehlt – immer noch – die Konzeption einer nachhaltige Innenentwicklung, die primär zu verfolgen wäre.
Der Markt bestimmt die Preise – auch in unserer Gemeinde. Die Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum ist daher grundsätzlich nur auf gemeindeeigenen Grundstücken möglich. Hierfür steht nur wenig Grund und Boden zur Verfügung. Die Marktpreise in unserer Region lassen sich auch durch großräumige Ausweisungen nicht drücken. Gewinner wären allein die Grundstückseigentümer mit ihrem Profit zu Lasten des Gemeinwohls – etwa des Natur- und Umweltschutzes.
2. Konkretes
Die Bemühungen der Gemeindeverwaltung für ein Kompromissangebot verdienen Respekt und Anerkennung. Sie versuchen, die zutreffend erkannte Haltung unserer Bürgerschaft zu berücksichtigen. Den eingeschlagenen Weg halten auch wir für richtig. Nur greift er noch zu kurz. Wir verweisen hierzu auf unseren Beitrag für das Amtliche Mitteilungsblatt vom 26. April des Jahres - „Grenzen des Wachstums“. Bei Berücksichtigung der Vorgaben sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung zum Flächenverbrauch sollten danach zunächst etwa sechs Hektar für die nächsten zehn Jahre genug sein, um die Bedarfsfrage zu beantworten und gleichzeitig noch eine vernünftige Entwicklung zu ermöglichen.
Hieraus ergibt sich die nachfolgende Aufstellung, bei der wir Neckarhausen Nord und Hundert Morgen schon vor die Klammer genommen haben:
- Kappeseck 3 ha
- Eichendorffstraße 1,7 ha
- Wingertsäcker 0 ha
- Kirchhofpfad 0 ha
- Friedrichsfelder 1,4 ha/ 0 ha (abhängig von technischer Lösbarkeit wegen tiefer Lage)
- Grenzhöfer 2,2 ha
- Lämmerhorst 0 ha
- Mittelgewann 0 ha.
Vor allem Kirchhofpfad und Mittelgewann sind von einer so hohen Wertigkeit, dass sie überhaupt nicht in Anspruch genommen werden sollten, um den ländlichen, naturnahen und idyllischen Charakter unserer Gemeinde zu bewahren. Lämmerhorst ist aus infrastrukturellen Gründen ungeeignet. Im Übrigen überschreiten wir damit noch den o.g. Wert von sechs Hektar und eröffnen damit eine bauliche Entwicklung über mehr als zehn Jahre.
3. Ausblick
Wir sehen es als positiv und halten es für unschädlich, wenn sich die intensive Diskussion zu diesem wichtigen Thema auch in der Beschlussfassung im Gemeinderat spiegelt. Daher benötigen wir aus unserer Sicht „keine Einigkeit um jeden Preis“.
Ergänzend sei an dieser Stelle noch auf eine interessante Rechtsentwicklung hingewiesen, die sich aus der sog. Aarhus Konvention ergibt und in der Fortschreibung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ihren Niederschlag gefunden hat: danach sind nun auch Flächennutzungspläne einer Normenkontrollklage zugänglich. Hier würde sich diese Normenkontrolle aus grundsätzlichen Erwägungen – etwa für den NABU Edingen-Neckarhausen - anbieten.
Wie eingangs bemerkt, bleibt weiterer Vortrag vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hoffmann
Fraktionsvorsitzender