Die Novellierung Klimaschutzgesetzes, die bereits in den Landtag eingebracht wurde, stellt neue Herausforderungen, die für eine wirksame Klimaschutzstrategie außerordentlich wichtig sind. Eine der interessantesten Regelungen ist die Einführung des CO2-Schattenpreises. Dabei geht es nicht allein um die Treibhausgasemissionen, die beim Betrieb z.B. einer Schule entstehen (Heizung), sondern um alle Emissionen, die mit der Investition zusammenhängen. Einkalkuliert sind dann z.B. auch die Emissionen, die bei der Herstellung des Betons verursacht wurden, der für den Bau verwendet wird. Auch die Lieferketten bei den Materialien und der Lebenszyklus werden berücksichtigt. Dies führt dazu, dass Baumaßnahmen mit einem höheren Anteil an Baustoffen mit einem treibhausgasintensiven Herstellungsaufwand sowie Energieversorgung mit einem hohen Anteil fossiler Energieträger aufgrund der damit einhergehenden CO2 Emissionen rechnerisch teurer kalkuliert werden müssen (vgl. Landtagsdrucksache 17/3742). Damit können auch teurer kalkulierte Investitionen bevorzugt werden, wenn sie insgesamt (Investition + laufender Betrieb über die Lebensdauer) weniger CO2 verursachen. Der CO2-Schattenpreis, beträgt derzeit 201 EURO pro Tonne CO2, die im Lebenszyklus eines Gebäudes emittiert werden.
Die Berechnung ist zwar für die Gemeinden nicht verpflichtend, sie ist aber im Hinblick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand dringend anzuraten. Bei uns könnte die Kalkulation Anwendung finden zum Beispiel auf den geplanten Bau des Hilfeleistungszentrums sowie andere Baumaßnahmen der Gemeinde (Straßensanierung) und ihrer Körperschaften (Hebewerk der Kläranlage). Auch bei der Entscheidung für bestimmte Investitionsträger oder der Beurteilung von Planungen könnte die Berücksichtigung des CO2 Schattenpreises relevant sein (Edeka, Bebauung Cooper-Gelände). (TH)
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