In der letzten Gemeinderatssitzung wurde zu dem obigen Thema über Anträge der UBL-FDP/FWV und der OGL entschieden. Die UBL/FDP-Fraktion forderte mehr Transparenz bei der Verpachtung. Dieses Ziel wurde erreicht. Die Landwirte schlagen vor, an wen die Grundstücke gehen sollen. Wenn die Verwaltung keine Einwände hat, wird diesem Vorschlag gefolgt.
Unser Antrag hatte zum Ziel, dass mit den Vergabebedingungen ein ökologischer Mehrwert für die Gesamtgemeinde erreicht wird, also mehr für das Klima, gegen das Insektensterben getan wird, als das, wozu die Landwirte durch EU-Vorgaben sowieso verpflichtet sind. Wir wollten dem Ziel von 30 % biologischer Landwirtschaft näherkommen, das Land, Bund und die EU anstreben. Alle anderen Teilnehmer der eingesetzten Arbeitsgruppe aus Vertretern von Landwirtschaft, Verwaltung und GR-Fraktionen, sprachen sich gegen solche Kriterien aus. Niemand außer der OGL ist an einem ökologischen Mehrwert auf gemeindeeigenen (!) landwirtschaftlichen Flächen interessiert. Selbst über eine kleine Verbesserung hätten wir uns gefreut, aber nicht einmal die Verwaltung fühlte sich in der Pflicht, obwohl diese Flächen allen Bürger*innen gehören und nicht den Landwirten.
Natürlich akzeptieren wir diese demokratische Entscheidung.
Die Behauptung eines UBL-FDP/FWV-Kollegen, die OGL beschuldige die Landwirte, ungesetzlich zu handeln, ist falsch, und wir weisen sie entschieden zurück.
Es ging und geht uns um etwas mehr Ökologie als gesetzlich vorgeschrieben auf gemeindeeigenen Flächen. Niemand will und kann den Landwirten auf Gemeindeebene vorschreiben, wie sie ihre eigenen Flächen bewirtschaften. Es scheint uns aber unstrittig, dass sich unsere Landwirtschaft verändern muss, wenn das Artensterben nicht wie bisher weitergehen soll. Da geht es nicht mehr an, dass unsere Bauern Einschränkungen im Gebrauch von Pestiziden weitgehend ablehnen, selbst aber keine Vorschläge machen, wie das Problem zu lösen ist. (RS)
Kommentar schreiben