Die Hochwasser-Katastrophen im Sommer u.a. in Bad Neuenahr-Ahrweiler oder in Schuld in Rheinland-Pfalz sowie in Nordrhein-Westfalen sind wichtige Gründe, sich die Situation in dem geplanten Gewerbegebiet „In den Milben“ genauer anzuschauen, in dem auch das Hilfeleistungszentrum für unsere Feuerwehr errichtet werden soll. Unser Feuerwehrkommandant Stephan Zimmer hat schon immer darauf hingewiesen, dass das geplante Hilfeleistungszentrum in einem „Überschwemmungsgebiet“ liege, weshalb der Bau ja auch nicht vom Land gefördert wird. Was genau hat es damit auf sich? Nach § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Ausweisung von Baugebieten oder die Errichtung von baulichen Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt (!). Eine erste Anfrage bei der Gemeindeverwaltung dazu ergab eine unvollständige Auskunft zur Sach- und Rechtslage seitens des Planungsbüros Fischer: der betreffende Bereich liege nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Warum ist die Auskunft unvollständig? Das Areal ist als Überflutungsfläche von der Landesanstalt für Umweltschutz kartiert. Überflutungsflächen gelten aber gemäß § 65 des Wassergesetzes als festgesetzte Überschwemmungsgebiete! Damit sind die o.g. Bauverbote grundsätzlich zu beachten. Die Reaktion: Es ist beabsichtigt, das Gebiet im Mittel um 1,2 Meter aufzufüllen. Abgesehen davon, dass Aufschüttungen in diesem erheblichen Umfang nach Naturschutzrecht genehmigungsbedürftig sind, liegen bisher keine Daten dazu vor, mit welchen Kosten solche Maßnahmen verbunden sind und woher das dafür benötigte Material kommen soll. Sind die Grundstücke wegen der damit verbundenen voraussichtlich Mehrkosten dann für eventuelle Interessenten überhaupt noch finanziell interessant? Die Thematik der Überflutungsgefahr und ihrer Bewältigung ist bisher bei Weitem noch nicht im erforderlichen Umfang behandelt worden. Dieses Defizit muss – gerade im Hinblick auf die aktuellen Geschehnisse - beseitigt werden, bevor es zu endgültigen Beschlüssen des Gemeinderates kommen kann. (TH)
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