Letzte Woche hat der Bundesrat einen neuen Bußgeldkatalog bestätigt, der vor allem einem besseren Schutz der Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr dient. Wegen eines Formfehlers und auch wegen als drastisch empfundener Neuregelung des Führerscheinentzuges war der erste Vorschlag des Verkehrsministeriums von Andi Scheuer umstritten, das Gesetz musste korrigiert werden und nochmals alle Stationen des Verfahrens durchlaufen. Nun wird es wirksam und die darin behandelten Geschwindigkeits- und Parkverstöße haben auch in unserer Gemeinde eine hohe Brisanz.
Der Raum für zu Fuß Gehende und Radfahrende ist gerade in Edingen knapp bemessen und in wichtigen Straßen wie Hauptstraße, Grenzhöfer und Friedrichsfelder Straße gibt es schlicht keinen Platz, um die Verkehrsbedarfe von allen Teilnehmern angemessen zu berücksichtigen. Dennoch gilt es den Auftrag des Gesetzgebers, den Verkehrsraum gerecht zu verteilen, auch bei uns umzusetzen.
Was die Geschwindigkeit angeht, sind wir da bereits auf einem guten Weg. Tempo 30 auf den wichtigsten Straßen dient nicht nur dem Lärmschutz sondern auch schützt Radfahrer und Fußgänger vor Unfällen mit schweren Verletzungen. Wer durch die Hauptstraße von Edingen mit dem Auto fährt, stellt sich auf ein gemächliches Tempo ein, bei dem man auch mal ein Stück weit hinter einem Radfahrer herfährt oder warten muss, bis der Gegenverkehr ein Vorbeifahren an einem auf der Straße haltenden LKW ermöglicht. Das mag manchmal lästig sein, ist aber erträglich.
Die Gehsteige für Fußgänger breit genug zu machen, wird eine schwierige bis unmögliche Aufgabe. Wir müssen das als Teil einer Verkehrswende begreifen, die auch und vor allem bedeutet, umwelt- und klimaschädlichen Autoverkehr zu reduzieren und mehr Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen. Eine erste Herausforderung besteht darin, an der Hauptstraße überall einen mindestens 1,5 m breiten Fußweg freizuhalten, auf dem auch Kinderwägen, Rollstühle und Rollatoren durchkommen.
Dafür werden einige Parkplätze weichen müssen. Damit Parkplätze für Kunden und Lieferanten verfügbar bleiben, wird der Parkraum für Anwohner etwas kosten müssen, damit es der Mühe wert ist, das Auto in den eigenen Hof zu fahren, vielleicht auch auf den Zweitwagen zu verzichten, den man nicht unbedingt braucht. Höhere Bußgelder bei Verstößen werden hier zu mehr Rücksicht führen. Zum Beispiel erhöht sich der Betrag für Parken auf dem Fahrradweg von 35 auf bis zu 100 EUR. (WH)
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